
STADT NEUKIRCHHEIM
DIGITIALE STADTVERWALTUNG
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadtverwaltung freut sich sehr, Ihnen heute unser neues Stadtportal vorzustellen! Ab
sofort haben Sie die Möglichkeit, viele wichtige Behördengänge ganz bequem und rund um die
Uhr digital zu erledigen – egal, ob Sie von zu Hause, vom Handy oder unterwegs im
Dienstfahrzeug darauf zugreifen.
Personalausɯeıs beantragen
„Name geändert? Neues Foto? Hier könnt ihr euren neuen Ausweis ganz easy anfordern.“
Immobılıen & Grundstücke
„Ihr wollt eure Immobilie verkaufen? Tragt sie im Portal ein – der Zugang ist nur für geprüfte Käuferfirmen.“
Eheschlıeßungen & Eheurkunden
„Ihr wollt den Bund fürs Leben schließen oder eure Urkunde benötigen? Kein Problem – jetzt einfach online beantragen!“
Pressemitteilung | Zulässige KFZ-Beleuchtung – Bitte beachten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die gesetzlich erlaubten Lichtsysteme an Kraftfahrzeugen
informieren, da es in letzter Zeit vermehrt zu Verstößen kam.
Welche Lichtsysteme sind erlaubt?
Nur folgende Lichtarten sind im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen:
- Xenon (weiß, mit automatischer Leuchtweitenregulierung & Scheinwerferreinigung)
- LED (weiß, mit E-Zulassungszeichen)
- Halogen (gelblich-weiß bei älteren Fahrzeugen)
Unzulässig sind z. B. RGB-LEDs, bunte Leuchtmittel, China-Importe ohne Zulassung oder
Umbauten ohne Eintragung.
Wichtig:
Fahren mit nicht zugelassener Beleuchtung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19
Abs. 2 StVZO) führen.
Wurde ein solches Fahrzeug dennoch vom TÜV abgenommen, kann eine Anzeige gegen den
Prüfer erfolgen.
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